ACTIFSOURCE AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Actifsource (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden im Bereich Software-Entwicklung und Consulting, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Offerte des Anbieters und deren Annahme durch den Kunden (E-Mail genügt).
3. Leistungen
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Software-Entwicklung, Beratung und verwandten IT-Dienstleistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder dem Projektvertrag.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Anbieter alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung, die für die Leistungserbringung notwendig sind.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Software-Komponenten und Ergebnissen. Weitergehende Rechte bleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7. Gewährleistung und Haftung
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Actifsource (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden im Bereich Software-Entwicklung und Consulting, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Offerte des Anbieters und deren Annahme durch den Kunden (E-Mail genügt).
3. Leistungen
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Software-Entwicklung, Beratung und verwandten IT-Dienstleistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder dem Projektvertrag.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Anbieter alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung, die für die Leistungserbringung notwendig sind.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts anderes vereinbart, werden Leistungen nach effektivem Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen verrechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu verlangen.
6. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Software-Komponenten und Ergebnissen. Weitergehende Rechte bleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7. Gewährleistung und Haftung
- Der Anbieter erbringt seine Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen.
- Eine Gewährleistung für bestimmte Ergebnisse oder wirtschaftlichen Erfolg wird nicht übernommen.
- Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverluste, wird keine Haftung übernommen.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.